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Medienreflex Nr. 2 - Juli 2016:

Fürsorglich-journalistische Tänzchen mit
sauberen Gantern werden fortgesetzt

Wenn Berufspolitiker wie Rüsselsheims OB Patrick Burghardt und Raunheims BM Thomas Jühe das Wort „politisch“ als Schimpfwort gebrauchen (siehe http://www.main-spitze.de/lokales/ ruesselsheim/innenminister-uebergibt-foerderbescheid-ueber-100-000-euro-an-staedteservice-raunheim-ruesselsheim_17074443.htm ), was ist das dann? Selbsterkenntnis? Projektion dieser Selbsterkenntnis auf die Gegner der Auslagerung der städtischen Betriebshöfe in eine Anstalt öffentlichen Rechts (AöR)? Auf jeden Fall ist der Artikel eine Fortsetzung des fürsorglichen Journalismus (Siehe https://www.facebook.com/notes/heinz-j%C3%BCrgen-krug/f%C3%BCrsorglicher-journalismus-in-r%C3%BCsselsheim /1229486747084894 ) , der an der Spitze der Rüsselsheimer Lokalredaktion der Main-Spitze gepflegt wird. Ausführlich kommen Innenminister Beuth, OB Burghardt, BM Jühe und Anstalts-Vorstand Will mit ihren Aussagen über die Gegner der Auslagerung und ihre angeblichen unsachlichen, weil „politischen“ Beweggründe zu Wort (vgl. auch https://www.facebook.com/notes/heinz-j%C3%BCrgen-krug/saubere-ganter-mit-kurzen-beinen-in-der-anstalt/ 1189874977712738 ). Und damit bei der Fürsorge nichts schief geht, übernimmt Frau Groth, die Chefin der Lokalredaktion auch ausnahmsweise noch einen Bericht über das Thema AöR auf der Raunheim-Seite (http://www.main-spitze.de/lokales/ raunheim/stadtverordnete-sprechen-sich-in-resolution-fuer-fortfuehrung-der-aoer-aus_17074039.htm ). Dort geht es um eine Resolution von drei Fraktionen der Raunheimer Stadtverordnetenversammlung, die sich für die Beibehaltung der Anstalt aussprechen. Journalistisch sauber wird der Resolutionsentwurf ausgiebig zitiert. Am Schluss wird dann fürsorglich nochmal Raunheimers Bürgermeister Jühe mit seiner Behauptung, die Anstaltssatzung sei rechtmäßig (zur  Überprüfung dieser Satzung durch Einleitung eines Normenkontrollverfahrens hat die Rüsselsheimer Stadtverordnetenversammlung letzte Woche den Magistrat aufgefordert. Zu den juristischen Fragen siehe https://www.facebook.com/notes/heinz-j%C3%BCrgen-krug/habe-nun-ach1-ach-egal/1222492817784287 ) zitiert. Und es wird behauptet, „die Kritiker hatten bemängelt, dass erst 2036 ein Austritt möglich ist, sofern nicht beide Stadtverordnetenversammlungen eine vorzeitige Auflösung beschließen“. Da offenbar die juristische Beratung, die sich Frau Groth bei OB Burghardt angedeihen ließ, immer noch nicht für Klarheit gesorgt hat: Es ist noch schlimmer, eine Auflösung im Einverständnis beider Träger ist nach Satzung frühestens 2036 möglich, ein einseitiger Austritt überhaupt nicht – und dies ist gesetzeswidrig.

 

   
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