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Medienreflex Februar 2015:

Schutzschirmgrundsteuererhöhungsbeschluss-nichtbefolgungsverkündungsklarstellung

Die Main-Spitze vom 18.1.2015 über des Oberbürgermeisters Rede beim Neujahrsempfang des Rüsselsheimer Gewerbevereins:

„Oberbürgermeister Patrick Burghardt (CDU) kündigte später unter Applaus der rund 700 Gäste an, dass es doch keine weitere Erhöhung der Grundsteuer B um 100 Punkte bis 2020 geben werde.“, wie es „die Stadtverordneten ursprünglich im Zusammenhang mit der Teilnahme am kommunalen Schutzschirm beschlossen“ hätten.

(siehe dazu auch die Anmerkung „Heiteres in finsteren Zeiten“
Nachdem nun (28.1.) der OB in einem Pressegespräch mit Frau Groth von der Main-Spitze offenbar betonte, dass es im Haushalt 2015 „doch nicht eine weitere Erhöhung der Grundsteuer B um 100 Punkte“ geben werde, lohnt sich eine Klarstellung:

Im Anfang 2013 vom OB und BM Grieser unterschriebenen und von der Mehrheit der Stadtverordneten beschlossenen
 Schutzschirmvertrag mit der Landesregierung ist im Anhang als eine der möglichen Maßnahmen aufgeführt (S. 23 der pdf-Datei): „Anhebung des Grundsteuerhebesatzes von derzeit 400% auf 800% in 2014 und weiteren 100 Hebesatzpunkten in 2020“.

Also weder bis 2020 noch gar bereits 2015 war jemals eine weitere Grundsteuererhöhung vorgesehen. Nun wäre allerdings schon ein „fishing for compliments“ mit der Aussage, dass in 2020 (nach mindestens einer Kommunal-, einer OB-, einer Landtags- und einer Bundestagswahl) irgendeine konkrete Maßnahme realisiert oder nicht realisiert wird, lächerlich – aber wenn man schon sonst nach drei Amtsjahren nix eigenes vorzuweisen hat (pardon, wir dürfen den heilsbringenden Hessentag nicht unterschlagen), kann man’s  auch noch zur Rücknahme von etwas bisher gar nicht Vorgesehenem überdrehen.

 

 

 

   
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