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Presseerklärung vom 24.12.2021:

Linke/Liste Solidarität:
Kuckucksei als Weihnachtsgeschenk vom Stadtverordnetenvorsteher

Das Jahresendgespräch mit den Lokalredaktionen nutzte Stadtverordnetenvorsteher Jens Grode um seiner Vorliebe für Intransparenz Ausdruck zu verleihen. So betonte er, wie toll es sei, dass im Ältestenrat unter Ausschluss der Öffentlichkeit Vorentscheidungen getroffen werden könnten, indem "dort offen Themen diskutiert, Kompromisse ausgelotet und auch vorab Mehrheiten organisiert" würden, „beispielsweise beim Haushalt". Das mag zwar Herrn Grode in den Kram passen, schließlich versucht er seit Jahren, in diese Richtung zu forcieren. Dass dies aber weder der hessischen Gemeindeordnung (HGO) noch der Geschäftsordnung des Gremiums, dem er vorsteht, entspricht, scheint ihn nicht zu stören.

Die Stadtverordnetenversammlung als oberstes Organ der Gemeinde (§9 HGO) trifft ihre Entscheidungen gemäß §52 in öffentlichen Sitzungen. Ausnahmen kann nur die Stadtverordnetenversammlung selbst als Ganzes bestimmen, zum Beispiel für Auftragsvergaben. Aber auch dabei ist für die Bürgerinnen und Bürger zumindest transparent, worüber entschieden wird.

Dies ist beim Ältestenrat, abgesehen davon, dass fraktionslose Stadtverordnete dort nicht vertreten sind, gerade nicht der Fall. Deshalb hat er nach Geschäftsordnung auch keine inhaltlich-politischen Befugnisse, sondern nur rein formale wie „die Gestaltung der Tagesordnung der Stadtverordnetensitzung, der Jahresterminkalender, die Tagungszeiten, Sitzungstage der Ausschüsse“.

Und gerade die Haushaltsbeschlüsse, die als „Königsrecht“ von Parlamenten bezeichnet werden, dürfen nicht im Hinterzimmer vorentschieden werden.

Die Linke/Liste Solidarität wird gemäß ihrem Demokratie-verständnis darauf bestehen, dass Jens Grode in seiner zukünftigen Praxis als Stadtverordnetenvorsteher die klaren Bestimmungen von Geschäftsordnung und HGO beachtet und somit der Stadtverordnetenversammlung ihre Rechte ungeschmälert belässt.

 

 

 

   
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