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Presseerklärung vom 16.09.2021:

Linke/Liste Solidarität:
Nur Mini-Korrektur – erneut ignorante Empfehlung des Wahlprüfungsausschusses

Die Entscheidung von CDU, SPD, WsR und FDP als Mehrheit im Rüsselsheimer Wahlprüfungsausschuss eine Wiederholung der Kommunalwahl in nur einem einzigen Briefwahlbezirk zu empfehlen, zeigt für die Linke/Liste Solidarität ein schamlos-taktisches Verhältnis zu Gesetz und Demokratie. Anscheinend ziehen diese Parteien und Listen ein gesetzeswidrig zustande gekommenes Wahlergebnis dem eventuellen Stimmenverlust bei vollständigen Neuwahlen vor.

Offenbar sind insbesondere SPD und CDU nur deshalb von ihrer ursprünglichen Entscheidung, die Unregelmäßigkeiten und damit das Gesetz völlig zu ignorieren, ein paar Millimeter abgerückt, weil ihnen die Peinlichkeit einer solchen Entscheidung unmittelbar vor der Bundestagswahl klar geworden ist.

Der ursprüngliche, vom Ausschussvorsitzenden Mattias Metz (CDU) unterzeichnete Bericht zitiert immerhin die entscheidende Stelle aus dem Kommunalwahlgesetz (KWG), dass bei Unregelmäßigkeiten durch die die konkrete Möglichkeit besteht, dass sie auf die Verteilung der Sitze von entscheidendem Einfluss gewesen sein können, eine (Teil-)Wiederholung der Wahl anzuordnen ist.

Und genau dies ist bereits durch die 20 Fälle, in der der konkrete Verdacht einer Strafttat vorliegt, gegeben. Wie der nun vorliegende Ausschussbericht durchaus richtig feststellt, hätten „dadurch bis zu 900 Stimmen bei der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung anders oder gar nicht verteilt werden können. Das hätte Einfluss auf die Sitzverteilung innerhalb der Stadtverordnetenversammlung und auch innerhalb einzelnen Listen haben können.“ Also genau der Fall, für den das Gesetz eine Wahlwiederholung vorsieht. Zusätzlich ist noch auf einen wichtigen Unterschied hinzuweisen. Entscheidend ist nach Gesetz für die Frage der Wahlwiederholung nicht der juristisch zweifelsfreie Nachweis von individuellem strafbaren Verhalten (da gilt natürlich in dubio pro reo, im Zweifel für die/den Verdächtige/n). Vielmehr wie aus §26 KWG  zitiert sind es "Unregelmäßigkeiten … die das Wahlergebnis beeinflussen" und hier hat zu gelten „in dubio pro Demokratie“. Und solche Unregelmäßigkeiten gab es wie festgestellt in noch viel höherer Zahl und in allen Briefwahlbezirken.

Da in den Briefwahlbezirken allein 62 Prozent aller abgegebenen Stimmzettel anfielen, fordert die Linke/Liste Solidarität im Sinne von §26.2b KWG weiterhin eine vollständige Wahlwiederholung.
Sollte eine Mehrheit der Stadtverordneten so ignorant entscheiden wie ihre Kolleg*innen im Wahlprüfungsausschuss, ist angesichts der angeführten Tatsachen damit zu rechnen, dass juristische Klagen von Betroffenen gegen diese demokratiewidrige Entscheidung große Erfolgsaussichten haben.

Die Linke/Liste Solidarität wird solche Klagen unterstützen.
Dass der Berichtsvorschlag von Grünen und Linken gemäß Entscheidung der Mehrheit noch nicht mal als Minderheitenmeinung der Stadtverordnetenversammlung zugeleitet wird, ist da noch das unsaubere Tüpfelchen auf dem verkorksten „i“.

 

 

   
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