10.02.2019
Facebook-Kommentar von Heinz-Jürgen Krug
Das Duell: Raunheims Bürgermeister
gegen hessisches Verfassungsgericht
18 von 447 hessischen Kommunen haben gegen das seit 2016 angewendete System des kommunalen Finanzausgleichs (KFA) vor dem hessischen Verfassungsgericht, dem Staatsgerichtshof, geklagt. Unter anderem Frankfurt, Eschborn, Schwalbach, Kronberg, Gernsheim, also alles – im Vergleich zu den nichtklagenden 429 Kommunen – einnahmestarke Kommunen. Ergebnis vor drei Wochen: der KFA ist in allen seinen Teilen verfassungsgemäß.
Aber Thomas Jühe weiß es besser (https://www.main-spitze.de/lokales/kreis-gross-gerau/ruesselsheim/russelsheim-lasst-sich-versorgen_19948503 ): Rüsselsheim wird aus diesem Topf „über Gebühr“ versorgt – meint der „Verfassungsexperte“. Es „lässt sich versorgen“, handelt damit verantwortungslos.
Tatsächlich sind die Schlüsselzuweisungen des Landes aber kein Geschenk – so kürzlich die Äußerung der Rüsselsheimer FDP - auch keine ungebührliche Versorgung, sondern die verfassungsmäßig vorgeschriebene Finanzierung von erbrachten Leistungen:
„Der Staat hat den Gemeinden und Gemeindeverbänden die zur Durchführung ihrer eigenen und der übertragenen Aufgaben erforderlichen Geldmittel im Wege des Lasten- und Finanzausgleichs zu sichern. Er stellt ihnen für ihre freiwillige öffentliche Tätigkeit in eigener Verantwortung zu verwaltende Einnahmequellen zur Verfügung. (Verfassung Hessen Artikel 137).
Und der Staatsgerichtshof (als Verfassungsgericht) hat das 2013 präzisiert:
Die „Finanzielle Mindestausstattung" muss so bemessen sein, dass die Kommunen ihre Pflichtaufgaben und ein Mindestmaß an freiwilligen Aufgaben erfüllen können. … Die „angemessene Finanzausstattung" bedeutet, dass die Kommunen über die finanzielle Mindestausstattung hinaus einen Anspruch auf eine zusätzliche Finanzausstattung (für die sogenannten freiwilligen Aufgaben) haben.
Die Schlüsselzuweisungen waren für Rüsselsheim (und viele andere Kommunen) jahrzehntlang verfassungswidrig niedrig. Das heißt das Land (und der Bund) haben sich auf Kosten der Kommunen versorgt und dafür Reiche und Großkonzerne massiv entlastet und versorgt.
Hätte Rüsselsheim von 2001 bis 2015 nur so viel Landeszuweisungen erhalten, wie der Durchschnitt der anderen Sonderstatusstädte, von verfassungsgemäßen Beträgen nicht zu reden, wäre seine Gesamtverschuldung dicht bei Null. Auch jetzt decken z.B. im Kitabereich die Landeszuweisungen gerade mal 20 Prozent der Kosten.
Im Widerspruch zu Jühes Schimpferei, Rüsselsheim habe nur nach mehr Landes- und Bundesmitteln gelechzt, hat es - leider - mit Schließung von Senioreneinrichtungen und Jugendzentren, Personalkürzungen und einer viel zu niedrigen Investitionsquote gegen das rapide Absacken der Deckungsmittel (Zuweisungen + Steuern) im Vergleich der 2000-nuller Jahre zu den 1900-neunziger Jahren ange"spart".
Neben den zu niedrigen Zuweisungen haben Rüsselsheims Kommunalfinanzen heftig unter den Nullsteuerzahlungen von GM/Opel gelitten. Und die Infrastruktur für Opel und seine in Rüsselsheim wohnenden Mitarbeiter*innen und deren Kinder mussten natürlich trotzdem bereit gestellt werden.
Auch 2017, die Steuergesetzgebung ist für PSA halt genauso günstig wie für GM, lag Rüsselsheim mit den Gewerbesteuer-einnahmen pro Kopf, knapp 370 Euro, nur bei einem guten Drittel von Raunheim, 990 Euro. Nach Jühe wohl, weil die RüsselsheimerInnen so bequem und ihre PolitikerInnen so doof sind. Nur wie stehen dann Jühe und Raunheim gegenüber den smarten Menschen in Kronberg, knapp 1.900 Euro, oder gar den Superhirnen von Eschborn, gut 8.000 Euro, da?
Was er mit seinen abstrusen Vorwürfen bezweckt, weiß wahrscheinlich nur Herr Jühe selbst.
Mit einem durchaus auch kritischen Dialog hat es jedenfalls nichts zu tun.
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