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Presseerklärung vom 28.09.2014:

Linke/Liste Solidarität:
OB Burghardts "Unzulässig":
Nicht überraschend - nur unverschämt

Bereits vor Beginn des Bürgerbegehrens zum Lachebad ließ OB Burghardt Ende März rechtliche Bedenken verkünden. Daher ist es für Die Linke/Liste Solidarität nicht mehr überraschend, dass er nach langer taktischer Verzögerung jetzt in Magistrat und Stadtverordnetenversammlung diese Behauptung als Vorlage durchzusetzen versucht.

In seiner Presseerklärung behauptet er dazu, die Vertrauens-personen der Bürgerinitiative hätten die rechtlichen Bedenken „ nicht nur bedauerlicherweise ignoriert“, sondern sie hätten „die rund 11.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner wissentlich in diese Situation gebracht.“ 

Nach seinem Verhalten in den letzten Monaten ist die linke Liste auch nicht mehr überrascht von der Unverschämtheit, mit der Burghardt hier verbal um sich schlägt.

Das Rechtsamt hatte der BI Pro Lachebad mitgeteilt, sie müssten im Bürgerbegehren Angaben zu den Investitions- und Folgekosten darlegen und angeben, wie diese aufgebracht werden könnten.

Im Bürgerbegehren wurde der Reparaturaufwand in sechs Einzelschritten dargestellt und die dafür notwendigen Kosten mit maximal 1,1 Millionen Euro beziffert. Wie sich diese 1,1 Millionen auf die Einzelpositionen aufteilen und wie sie sich aus den Angaben in der Magistratsdrucksache 276 und den Schätzungen der BI herleiten wurde der Öffentlichkeit und den Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung von der BI in einer Präsentation dargestellt. Dass die laufenden Kosten des Bades durch den vom Bürgerbegehren in Kauf genommenen Wegfall von Erlebnisbad und Sauna um mehrere Hunderttausend Euro sinken würden ist unbestreitbar und wurde im Bürgerbegehren auch formuliert. Die mögliche Finanzierung durch Gelände-verkauf, Einschränkung bestimmter Beratungs- und Gutachten-kosten im Haushalt auf den Stand von 2012 und weitere Umschichtungen wurden im Bürgerbegehren - wie vom Rechtsamt gegenüber dem ersten Entwurf angemahnt - konkret angegeben. Einziger weiterer Einwand gegen die Finanzierungs-vorschläge war: „Im Übrigen steht die Sinnhaftigkeit eines Verkaufs der fast gesamten Liegewiese des Freibads in Frage“, was nun allerdings kein juristischer, sondern ein politischer Einwand war – und ein fehlerhafter noch dazu. Die BI schlug die Verwendung eines 23 m breiten Streifens der  Liegewiese am Rand Richtung Brückweg vor, bei weitem nicht „fast die gesamte Liegewiese“!

Und wo möchte der Magistrat jetzt den angekündigten „Hessentags-Neubau“ hinsetzen? An den Rand der Liegewiese Richtung Brückweg !

Anderthalb Jahre Nichtstun, von der imaginären Investorsuche abgesehen. Die detaillierte technische Untersuchung der die Schließung im März 2013 verursachenden defekten Klimaanlage monatelang hintertreiben. Die Auszählung des Bürgerbegehrens und die rechtliche Stellungnahme dazu monatelang hinaus-zögern. Und dann die Vertrauenspersonen des Bürgerbegeh-rens als Leute hinstellen, die die 11.000 Unterzeichner hinters Licht geführt haben – eigentlich unglaublich, aber wie gesagt nicht mehr überraschend.

Und weiter drückt Burghardt in seiner Presseerklärung „sein Bedauern aus, dass die Bürgerinitiative sich auf alternative Lösungsansätze, Schwimmen in Rüsselsheim zeitnah wieder zu ermöglichen, nicht habe einlassen wollen“.

Hat ihn da mal wieder sein Ultrakurzzeitgedächtnis im Stich gelassen oder sagt er bewusst die Unwahrheit?

Aus den Reihen der BI kam sofort nach Stilllegung des Hallenbads der Vorschlag einer Traglufthalle über dem Becken im Freien. Das wurde abgelehnt als zu teuer, zu unflexibel. Und auch den jetzt nach anderthalb Jahren wieder hervorgeholten Vorschlag einer Traglufthalle begrüßt die BI im Interesse der Schwimmsportvereine. Und sie ließ sich durch die Unterstellung, ein Weiterführen des Bürgerbegehrens verhindere die Traglufthalle, zu Recht nicht in die Ecke drängen. Denn natürlich konnte die Stadtverordnetenversammlung die Anmietung der Traglufthalle trotz Weiterführung des Bürgerbegehrens beschließen. Die Linke/Liste Solidarität sieht darin allerdings wie die BI keine Erfüllung des Bürgerbegehrens, da es keine Lösung für Kinder, Familien,  nicht so agile Freizeit- und Gesundheits-schwimmer und Schulschwimmen in der 3. Klasse ist. Und sie befürchtet, dass, wie viele andere Dinge auch, der Hessentags-Neubau für 2017 eine Ankündigung bleibt.

Nun liegt die Entscheidung bei der Stadtverordneten-versammlung, die Burghardt ja nicht in seiner rechtlich wackeligen Einschätzung folgen muss. Falls eine Mehrheit dies doch tut steht der BI der Rechtsweg offen.

 

 

   
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