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Facebook-Notiz von Heinz-Jürgen Krug vom 12.07.2017:

+ + + fb-posting Hessenkasse + + +

500 Jahre später:
Ablasshandel - warum nicht!? Darum nicht?!

Über Jahrzehnte haben Landes- und Bundesregierung die Kommunen am langen Arm verhungern lassen – na ja, ersatzweise haben die Kommunen sich über Kreditaufnahmen ernährt - sogar einem großen Teil von ihnen die verfassungsgemäße finanzielle Mindestausstattung  verweigert.

Und jahrelang hat  auch in Rüsselsheim insbesondere die CDU diese Tatsache mit der Behauptung verschleiert, Rüsselsheim hätte nur ein „Ausgabeproblem“ (womit nicht bestritten werden soll, dass es hier wie anderswo auch unnötige Ausgaben gab). Mit der Ankündigung des „Schutzschirms“, einer Teilübernahme der Schulden von Kommunen mit einem besonders hohen Schuldenstand hat Ministerpräsident Bouffier (CDU) allerdings 2010 dieses Argument fallen gelassen und einen Ablasshandel der besonderen Art angeboten. Das Land erlässt den Kommunen einen Teil der Folgen der „Sünde“ der Verschuldung. Die Kommunen bezahlen das aber nicht nur mit Steuer- und Gebührenerhöhungen sowie Leistungskürzungen für ihre EinwohnerInnen, sondern sie erlassen dem Land im Gegenzug die Pflicht, die jahrelange Unterfinanzierungssünde voll auszugleichen. Ablasshandelskommissar Tetzel („Sobald das Geld im Kasten klingt, die Seele in den Himmel springt!“) hätte seine Freude, Martin Luther würde dagegen ein paar Thesen an die Stadtkirche nageln. Nachdem nicht wirklich überraschend klar absehbar ist, dass das kommunale Verschuldungsproblem damit nicht behoben ist, folgt nun mit der „Hessenkasse“ der Ablasshandel 2.0 mit der frohen Botschaft: Die Kassenkreditschulden der teilnehmenden Kommunen werden vollständig auf die öffentlich-rechtliche WIBank umgebucht. Und schon springen die Seelen aller  Kommunalpolitiker und Kommentatoren vor Freude in den Himmel.  Aller? Nein! Ein paar wenige „Bedenkenträger“ gibt es. Und die geben zu bedenken:

a) Ein Großteil der Mittel zur Abzahlung der Schulden kommt von den Kommunen selbst. Zum einen die direkten Zahlungen (25 Euro pro Jahr und Einwohner = ca. 1,6 Mio/Jahr für Rüsselsheim) der jeweiligen Kommune. Zum anderen Bundesmittel, die sowieso für die Kommunen vorgesehen sind, zum dritten Mittel aus dem "Landesausgleichsstock" der für Hilfen an finanzschwache Kommunen vorgesehen ist. Zusammen ca. 73% der Mittel. Rüsselsheim käme allerdings dabei günstiger weg, da sein direkter Eigenbeitrag prozentual deutlich niedriger als der durchschnittliche wäre.

b) Bedingung für die Teilnahme (nach den Formulierungen in der Präsentation der Landesregierung https://finanzen.hessen.de /sites/default/files/media/hmdf/ hessenkasse_-_praesentation_pressekonferenz_am_4._juli_2017.pdf ): Haushaltsausgleich (weil ja keine neuen Kassenkredite, außer für kurzfristigen Liquiditätsausgleich, aufgenommen werden sollen, also das, was gemäß Schutzschirm erst ab 2022 zu erreichen wäre, bereits ab 2018) + Tilgung von Krediten aus dem (dadurch erforderlichen) Überschuss des Ergebnishaushalts/"aus laufender Verwaltungstätigkeit" (die Tilgung erfolgt momentan auch durch Kassenkredite, also "Umschuldung").

Das bedeutet also, dass nicht nur das jährliche Defizit (im Rüsselsheimer Haushalt 2017 geplant 12,4 Mio) sondern auch die geplanten Tilgungen (geplant im Durchschnitt 2018 - 2020 z.B. 8,6 Mio), zusammen also ca. 21 Mio/Jahr durch Einsparungen und/oder Zusatzeinnahmen wie Steuer-/Gebührenerhöhungen  aufzubringen wären. Davon ginge zwar noch der Unterschied zwischen den 1,6 Mio direkt-kommunale Einzahlung in die Hessenkasse und den ansonsten aufzubringenden Zinsen für die Kassenkredite (nach Kämmerer Burghardt etwa doppelt so hoch = 3.2 Mio) ab, blieben also 19,4 Mio. Könnte frau/man ja gerade durch eine nochmalige Verdoppelung der Grundsteuer B (800 -> 1600) erledigen. Oder alle Kitas und das Theater schließen und das Personal entlassen oder ... ?

Damit wir dann in 30 Jahren im „Interesse der künftigen Generationen“ eine schuldenfreie Kommune hätten?

 

Heinz-Jürgen Krug

 

 

   
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