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28.05.2017

Facebook-Kommentar von Heinz-Jürgen Krug

Saure-Comedian-Gurke 2017 für OB Burghardt

Knapp anderthalb Jahre nach der gesetzeswidrigen - da während eines dagegen gerichteten laufenden Bürgerbegehrens geschehen - Installierung des Städteservice Raunheim/Rüsselsheim als Anstalt öffentlichen Rechts (AöR)  und nach der Verweigerung der Prüfung der Satzung der AöR auf Rechtmäßigleit durch OB und VG Darmstadt hat die Vertrauensperson mit Unterstützung der das Bürgerbegehren tragenden BI das Bürgerbegehren zurückgezogen. Die Mehrheit der Stadtverordnetenversammlung hat diese Rücknahme selbstverständlich akzeptiert. Nicht so OB Burghardt, der offenbar gerne in eine gerichtliche Auseinandersetzung gegangen wäre. Er widersprach, die Stadtverordnetenversammlung bestätigte ihren Beschluss, Burghardt erneuerte seinen Widerspruch mit aparten Begründungen (siehe unten). Formal alles durch §63 Hess. Gemeindeordnung (HGO) möglich und rechtens. Nun hätte die Stadtverordnetenversammlung klagen können. Wollte die Mehrheit aber nicht, da es, egal wie der Ausgang wäre, in der Sache nichts brächte und den Stadtsäckel um (geschätzt) 10.000 Euro erleichterte.
In der Stadtverordnetenversammlung am 24. Mai habe ich die Bekanntgabe dieser Nicht-Klage-Entscheidung des Bündnisses aus SPD, WsR, Grünen und Linke/Liste Solidarität dann folgendermaßen mit einer Preisverleihung an Patrick Burghardt verbunden:

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Die geradezu umwerfende Hauptbegründung des OB für seinen Widerspruch gegen die Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung lautet „die hohe demokratische Legitimation des Bürgerbegehrens“ zwinge ihn, der Rücknahme durch die Vertrauensperson des Bürgerbegehrens zu widersprechen. Dafür hat sich Patrick Burghardt den „Mario-Barth-Preis“, die „Saure-Comedian-Gurke 2017“ für die abgeschmackteste Possenreißerei verdient. Ich lese aus der Begründung der Preisjury (zugegebenermaßen aus nur einer Person bestehend und identisch mit dem Auslobergremium):
„Herr Patrick Burghardt hat bisher noch bei jedem Bürgerbegehren versucht, es für unzulässig zu erklären. Häufig versuchte er, die Vertrauenspersonen und die Aktiven der Bürgerbegehren zu diffamieren, mit Bezeichnungen wie „schlimm; aus dem Zusammenhang gerissen; nicht vertraulich; fatal; alles durcheinandergeworfen; Verunsicherung statt Versachlichung; …“.

Das Bürgerbegehren zum Erhalt des Rüsselsheimer Eigenbetriebs Betriebshöfe hat er gesetzeswidrig durch Gründung der AöR während der 8-Wochenfrist des laufenden Bürgerbegehrens unterlaufen. Selbst sein Lieblings-HGO-Kommentator Bennemann (bekannt für seine meist nicht gerade bürgerfreundliche Auslegung stellt dazu klar und eindeutig fest: „„Da ein Bürgerentscheid … einem Beschluss der Gemeindevertretung vorgeht und das Gesetz … vorsieht, dass ein darauf gerichtetes Bürgerbegehren innerhalb von acht Wochen … eingereicht sein muss, will es ein Bürgerbegehren innerhalb dieser Frist ermöglichen. Gegen diese Regelung würde verstoßen, wenn Gemeinden angekündigten Bürgerbegehren dadurch die Grundlage entzögen, dass sie die umstrittenen Gemeindevertretungsbeschlüsse zuvor vollzögen. Das gilt insbesondere dann, wenn dadurch irreversible Verhältnisse geschaffen würden (Anmerkung: was offensichtlich gerade die Absicht des rechtswidrigen Vorgehens war), soweit der Vollzug vor Ablauf der Acht-Wochen-Frist nicht wegen überwiegender öffentlicher Interessen oder übergeordneter Belange Dritter notwendig ist.“ (Anmerkung: eine solche Notwendigkeit bestand auf keinen Fall, wurde auch von niemand behauptet.) Angesichts dessen ist Patrick Burghardts Aussage, die hohe demokratische Legitimation des Bürgerbegehrens zwinge ihn, der Anerkennung der Rücknahme zu widersprechen, als besonders absurde Possenreißerei auf niedrigstem Mario-Barth-Niveau mit der „Sauren-Comedian-Gurke 2017“ zu würdigen.“

Wie zu sehen, reichte es passend zur Rüsselsheimer Haushaltslage, nur zu einem Gürkchen, aber das immerhin an einer roten Schleife.

 

 

   
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