Leserbrief von Michael Flörsheimer vom 29.12.2016:
Verwaltungsgericht Darmstadt und
die Satzung der AöR Städteservice
Leserbrief:
Stellen Sie sich vor, Sie wollen einen Kaufvertrag auf seine Rechtmäßigkeit überprüfen lassen und das Gericht lehnt dies mit der Begründung ab, Sie wollten im Fall der Unrechtmäßigkeit des Kaufvertrags diesen annullieren. Dies würde nicht nur jedes Rechtsverständnis auf den Kopf stellen, es hätte auch ein sofortiges juristisches Nachspiel.
Nicht anders die Entscheidung zur Satzung der AöR: das Gericht schloss offensichtlich die Fehlerhaftigkeit der Satzung nicht aus. Ansonsten wäre jede Feststellung eines wirksamen Austrittsverlangens gegenstandslos.
Die Entscheidung des Gerichts ist in meinen Augen eine politische Bewertung, die dem Gericht nicht zusteht. Ich hatte deshalb für eine Beschwerde plädiert. Die Beschwerdeinstanz, das Oberverwaltungsgericht, hätte nach meiner Erfahrung das Urteil nicht toleriert.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Flörsheimer
Michael Flörsheimer
Rüsselsheim
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